Einschulung

Einschulung

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres ihren sechsten Geburtstag feiern.

Im Frühjahr des Jahres vor der Einschulung   (also 1  ½  Jahre vorher) erhalten Sie für Ihr Kind eine Einladung zur Schulanmeldung.
Dies erfolgt aufgrund der vom Einwohnermeldeamt gesendeten Daten.

Für Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen, melden Sie sich ein Jahr vor der geplanten Einschulung in unserem Sekretariat.
Eltern der Kinder, die während des Schuljahres zuziehen, melden Ihr Kind während der Öffnungszeiten im Sekretariat an. Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin.


Hier finden Sie weitere Informationen zum Schulstart.

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